Die angeblichen “unabhängigen” Fondsanalysen sind ein plumper Kundenfang und das Geld landet irgendwo — wo weiss nur Bennewirtz. Bei Verschweigen von Provisionen im Vertrieb von Immobilien hat der Bundesgerichtshof die Haftung der finanzierenden Bank bestätigt, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Vertrieb gegeben war. Dies gilt auch bei den SJB-Pleite-Fonds: Der BGH hat in den nunmehr veröffentlichten Entscheidungsgründen des Urteils vom 29.06.2010 die Haftung der Bank bei Verschweigen von Provisionen bestätigt. Wenn bei dem Vertrieb von Eigentumswohnungen der Erwerber nicht vollständig und zutreffend über die im Gesamtpaket von Wohnungskauf und Finanzierung enthaltenen Provisionen aufgeklärt wird und der Erwerber dadurch arglistig getäuscht wird, haftet auch die finanzierende Bank auf Schadenersatz. Voraussetzung ist daneben, dass die Bank mit dem Vertrieb oder dem Verkäufer eng zusammen gearbeitet hat und so Kenntnis von dieser arglistigen Täuschung erlangen musste. Da die Zahlung sogenannter Innenprovisionen durch den Verkäufer und die finanzierende Bank an den Vertrieb marktüblich ist und eine Aufklärung über diese Provisionsflüsse regelmäßig unterbleibt, eröffnet diese Rechtsprechung sehr gute Möglichkeiten, um Schadenersatzansprüche gegen die finanzierende Bank zu begründen. Bei der Einsichtnahme in die internen Unterlagen der Firma SAFIN aus Berlin, einem Vertriebsunternehmen für Eigentumswohnungen verschiedener Verkäufer, hat die Kanzlei Resch … Video Bewertung: 0 / 5